Großteile der Wirtschaft laufen über Werkverträge
Unternehmen gestalten mit Werkverträgen ihre Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen. Ein Werkvertrag regelt ähnlich einem Kaufvertrag den Austausch von Dienstleistungen oder Waren gegen Geld. Der Kunde vereinbart z. B. mit Lieferanten ein Gewerk mit vorher definierter Qualität und entsprechendem Abgabetermin. Mit welchem Aufwand in Form von Arbeitszeit oder Hilfsmitteln der Lieferant das Gewerk bewältigt, ist Sache des Lieferanten. Er allein ist für die Erfüllung des Gewerks verantwortlich und haftet bei Mängel oder Zeitverzug.Was unterscheidet Werkverträge von Zeitarbeit?
Bei Zeitarbeit wird Personal zum Einsatzunternehmen überlassen und fest in die dortigen Arbeitsabläufe eingegliedert. Weisungsbefugt sind die jeweiligen Vorgesetzten des Kundenunternehmens. Im Werkvertrag bleibt es dem Lieferanten überlassen, wie er sein Personal zur Erfüllung seines Gewerkes einsetzt. Mitarbeiter/innen vom Kundenunternehmen haben keine Weisungsbefugnis gegenüber dem im Gewerk tätigen Personal.Scheinwerkverträge
Für den Bereich Werkvertragsarbeiten haben wir ein eigenes Unternehmen (IMPACT Service GmbH), welches keine Arbeitnehmerüberlassungslizenz besitzt. Somit haben wir eine klare rechtliche Trennung zu unserem Zeitarbeitsgeschäft. Unser Personal wird auf Basis der Tarifverträge der Zeitarbeit bzw. dem gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt, somit ist Lohndumping ausgeschlossen.