Lohnnebenkosten für die Preiskalkulation
Personalzusatzkosten - Wir rechnen mit Ihnen
In den Stundenverrechnungssätzen der IMPACT Group sind alle direkten Lohnnebenkosten bereits enthalten.
Sehen Sie nachfolgend, mit welchen Kosten Sie immer zu rechnen haben, wenn Sie eigenes Personal beschäftigen.
- Arbeitgeberanteil zur Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung,
- Pflegeversicherung
- Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Krankheit bis zu 6 Wochen, ist vom jeweiligen Krankenstand abhängig (in Deutschland zwischen 4% und 13 %)
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft (vom Arbeitgeber alleine zu tragen)
- Konkursausfallgeld
- Integrationsamt: Schwerbehindertenabgabe und Schwerbehindertenurlaub
- gesetzlicher Bildungsurlaub
- Aufwendungen für Feiertage, werden oft als Kostenfaktor übersehen
(je nach Bundesland ergeben sich 10 bis 13 Feiertage) - Aufwendungen gemäß BetrVG (Freistellung von Betriebsräten, Betriebsversammlungen)
- Arbeitsschutz
- Mutterschutz
- Werksärztlicher Dienst
- Personalzusatzaufwand für Betriebskrankenkassen
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Urlaubsvergütung
- zusätzliches Urlaubsgeld
- tariflicher Bildungsurlaub
- 13. und 14. Monatsgehalt
- bezahlte Ausfallzeiten, Silvester, Weihnachten, Hochzeit, Geburt, Todesfall, Umzug etc.
- tarifliche Familien- und Sozialzulagen
- Krankenzulage bei Erkrankungen über 6 Wochen
- Fortzahlung des Arbeitgeberzuschusses in der Krankenversicherung bei privat Krankenversicherten
- Vermögenswirksame Leistungen
- Kontoführungsgebühr
- Vorruhestand
- Kündigungsschutzklauseln
- Altersteilzeitaufstockungsbetrag
Die kostenintensivsten sind:
- Betriebliche Altersversorgung und Unterstützungen
- freiwillige Bildungskosten
- freiwillige betriebliche Sonderzahlungen
- Außerdem zählen zu den freiwilligen Leistungen noch
- Abfindungen
- Jubiläen, Betriebsfeiern
- Erfolgsbeteiligung
- Zuschüsse zu Lebensversicherungen
- Zinsaufwendungen für Arbeitgeberdarlehen
- Fahrgeldzuschüsse
- Kosten für Gesundheit und Erholung
- freiwillige Kollektivversicherung
- Werkswohnungen
- Arbeitsfreistellung bei örtlichen Volksfesten
- Kosten der Kinderbetreuung, Betriebskindergarten
- Betriebshaftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen
- u.v.m
- Kosten des Lohn- und Gehaltsbüros
- Kosten der Lohnabrechnung
- Finanzierungskosten der Lohnsumme
- Überweisungskosten
- und viele andere mehr

Wenn Sie unser Fachpersonal an einen entfernten Einsatzort schicken, fallen Fahrtkosten an. Natürlich nur, wenn wir dies nicht im Voraus mit Ihnen abgesprochen haben.
Sollten unsere Kräfte über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beschäftigt werden, müssen wir tarifliche Zuschläge vergüten, die wir dann weiter berechnen müssen. Zuschläge für Mehrarbeitsstunden und Schichtzulagen entnehmen Sie unseren AGBs.
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